Batterie-Versand von Lithium-Ionen-Akkus: Das müssen Sie wissen

Batterien online kaufen und als Paket verschicken? Kein Problem. Leistungsstarke Lithium-Ionen-Akkus stehen jedoch auf einem anderen Blatt. Die modernen Powerzellen werden als Gefahrgut eingestuft und müssen besonders sicher verpackt und nach speziellen Vorgaben versendet werden. Was bedeutet das für Onlinebestellungen und Retouren bei AkkuShop? Wir klären auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Li-Ionen-Akkus und -Geräte dürfen nur in gekennzeichneten Paketen versendet werden
  • Je nach Nennenergie gelten besondere Vorschriften für die Verpackung des Akkus
  • Paketdienstleister haben sehr unterschiedliche Vorgaben für den Akku-Transport

Warum gelten Akkus als Gefahrgut?

Batterien und Akkus bestehen immer aus mehr oder weniger gefährlichen Stoffen. Elemente wie Blei oder ätzende Verbindungen wie Kalilaugen sorgen für elektrochemische Reaktionen, aus denen Strom entsteht. In intakten Powerzellen sind diese Reaktionspartner gut geschützt, die Elektronenwanderung läuft kontrolliert und gleichmäßig ab. Ausgelaufene Batterien sind zwar möglich, aber selten.

Heißt das Hauptelement dieser chemischen Reaktionen Lithium, spielen die Stromlieferanten jedoch in einer ganz anderen Gefahrenliga. Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien sind deswegen so leistungsstark und langlebig, weil Lithium extrem reaktionsfreudig ist.

Diese Reaktionsfreude sorgt für eine gewisse Instabilität innerhalb der Zelle. Bei falscher Lagerung oder einem unsachgemäßen Transport können Li-Ionen-Akku brennen oder explodieren. Je größer und leistungsfähiger der Akku, desto größer ist auch das Gefahrenpotenzial.

Li-Ionen-Akkus sind zur dominanten Batterien-Technik aufgestiegen und werden täglich bestellt, versendet und retourniert. Bei großen Kraftpaketen wie einem E-Bike-Akku steigt die Gefahr, dass es beim Transport zu Zwischenfällen kommen kann.

Auch wenn tatsächliche Vorfälle mit Li-Ionen-Akkus überschaubar bleiben, wollen Gesetzgeber, Paketdienstleister und Versender kein Risiko eingehen. Deshalb gelten internationale Vorschriften für den Luft-, Straßen-, Schienen- und Seewegversand von Lithium-Ionen-Akkus.

Diese werden je nach Paketdienstleister mehr oder weniger streng ausgelegt – trotzdem kann man Akkus für Smartphones oder leistungsstarke Tablet-Akkus nicht einfach so losschicken. Das gilt nicht nur für Onlineshops, sondern auch für Privatleute.

Welche Vorschriften und Vorgaben gelten für den Akku- und Batterie-Versand?

Je nach Nennenergie, Zustand des Akkus (neu, erschöpft oder defekt) sowie nach Transportweg (Straße/Schiene, Flugzeug, Schiff) gelten verschiedene Verpackungsanweisungen (VA) und Sondervorschriften (SV) für den Versand dieser Akkus. Jeder Versender – ob Onlineshop oder Kunde – sollte vor dem Verschicken checken, welche Vorschrift greift.

Akkushop-Flussdiagramm

Eine entscheidende Einflussgröße für den Geltungsbereich verschiedener VA und SV ist die Nennenergie des Akkus in Wattstunden (Wh). Sie wird berechnet als:

Nennenergie in Wh = Kapazität (in Ah) × Spannung (in V)

  • Akkus mit einer Nennenergie bis 100 Wh unterliegen vereinfachten Ausnahmeregelungen (SV 188)
  • Akkus mit einer Nennenergie über 100 Wh sowie leere oder defekte Akkus gehören zur Gefahrgutklasse 9

 

Zwei Berechnungsbeispiele:

  • Ein E-Bike-Akku mit einer Kapazität von 20,7 Ah und einer Spannung von 36 V besitzt eine Nennenergie von 745,2 Wh.
  • Ein Tablet-Akku mit einer Kapazität von 16 Ah und einer Spannung von 3,7 V besitzt eine Nennenergie von 59,2 Wh.

 

Der E-Bike-Akku gilt als Gefahrgut der Klasse 9 und muss speziell verpackt und gekennzeichnet werden. Für ihn gelten Begrenzungen beim Transport per Luftfracht sowie Begrenzungen bei der Anzahl von Akkus pro Ladung. Viele Paketdienstleister transportieren ihn nicht oder nur im begrenzten Maße.

Der Tablet-Akku muss ebenfalls gekennzeichnet versendet werden und darf pro Versandstück nur ein begrenztes Gewicht haben. Allerdings gelten vereinfachte Vorschriften für die Verpackung.

Achtung: Li-Ionen-Akkus sind einzeln, in einem Gerät verbaut oder als Bundle mit Zusatzakku erhältlich. Jede Variante stellt eigene Vorgaben an den Versand und Transport.

Was heißt die Einstufung als Gefahrgut für den Batterie-Versand?

Das unübersehbarste Merkmal des Akku-Versands sind die großen Warnaufkleber auf den Paketen. Diese sogenannten UN-Kennzeichnungen sind für alle Akkus Pflicht – egal, mit welcher Nennenergie, in welcher Größe oder Menge.

Akkus und Batterien in Packs und Blistern werden unter der Kennzeichnung UN 3480 versandt. Für Akkus, die in Geräten wie Notebooks oder Tablets verbaut sind, gilt die Kennung UN 3481. Diese greift auch für Bundles – also zum Beispiel Werkzeuge, denen ein zusätzlicher Akku beiliegt.

Diese Aufkleber müssen sowohl beim Versand als auch bei jeder Retoure gut sichtbar auf dem Paket angebracht werden. Zusätzlich gilt bei jedem Paket mit Akku:

  • Stabile Innen- und Außenverpackung
  • Innenverpackung muss den Akku vollständig umschließen
  • Es kann nichts verrutschen oder herausfallen
  • Der Akku ist gegen Kurzschluss oder versehentliches Einschalten gesichert

Akkuversand mit DHL und Co – Was muss ich wissen?

Jeder Paketdienstleister muss (und will) sich an die Vorschriften zum Akku-Transport halten. Allerdings legen verschiedene Anbieter unterschiedlich strenge Regeln an:

  • DHL transportiert pro Ladung nur ein Paket mit Gefahrgutkennzeichnung. Außerdem ist der Gefahrguttransport ins Ausland ausgeschlossen.
  • DPD ist hier etwas flexibler, hat aber ebenfalls detaillierte Vorgaben.
  • GLS unterscheidet Gefahrgut sehr genau
  • UPS verlangt Vorabgenehmigungen

 

Die Begrenzungen bei DHL führen zu langen Wartezeiten auf Lieferungen vom AkkuShop – oder zu langen Wartezeiten auf die Rückerstattung bei Retouren. Darum versenden wir mit DPD. Hier dürfen (in Grenzen) mehrere Pakete mit Akkus gleichzeitig zum Kunden transportiert werden.

Worauf muss ich bei einer Retoure achten?

Was für den Versand gilt, gilt auch für den Rückversand: Werden Lithium-Ionen-Akkus zurückgeschickt, muss das Paket die entsprechende Kennzeichnung tragen. Die Batterie muss unbeschädigt und sicher verpackt im Paket liegen. Es darf keine Kurzschlussgefahr geben, zudem sollte der Akku nicht versehentlich aktiviert werden können.

Am besten sollten Retouren immer direkt in der Originalverpackung und im erhaltenen Paket erfolgen. Falls das nicht möglich ist, kann der Akku auch in einem anderen Paket zurückgeschickt werden. Dann müssen Kunden einen entsprechenden Aufkleber bzw. ein UN-Warnkennzeichen herunterladen und ausdrucken.

Batterien und Akkus, die zur Entsorgung an Onlineshops zurückgeschickt werden, unterliegen immer der Gefahrgutklasse 9. Sie sind dementsprechend zu kennzeichnen und sollten noch besser geschützt verpackt werden als intakte, neue Powerzellen. Das lässt sich umgehen, wenn Akkus und Batterien bei lokalen Sammelstellen zurückgegeben werden. Mehr dazu haben wir im Ratgeber Batterien entsorgen zusammengestellt.

Uns erreichen immer wieder Fragen zum korrekten Versand und Rückversand von Akkus und Batterien. Gerne beantworten wir diese Fragen persönlich und unterstützen Kunden bei der Kennzeichnung. Unser Team steht über den Kontakt bereit.

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