Die Rauchmelder-Batterie: klein aber viel Verantwortung

Ein Rauchmelder übernimmt die überlebenswichtige Warnfunktion, wenn es im Falle eines Brandes zur Rauchentwicklung kommt. Der Alarm ist die einzige Möglichkeit, damit sich Betroffene vor dem gesundheitsschädigenden Rauch schützen und sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Mindestens genauso wichtig wie der Rauchmelder ist die Batterie! Die Batterie garantiert, dass der Rauchmelder zuverlässig funktioniert und im Ernstfall Leben retten kann. Dieser Beitrag klärt Sie über die Wichtigkeit von Rauchmelder-Batterien auf und informiert Sie darüber, warum Sie hierbei keine Kompromisse eingehen sollten. Dabei lesen Sie Tipps und Informationen zur Wartung, Prüfung und zum Tausch von Batterien der Batterien des Rauchmelders.

Batterien für Rauchmelder: das Gerät ist entscheidend

In den meisten Bundesländern ist die Installation eines Rauchmelders gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum Ende des Jahres 2020 soll jeder Privathaushalt einen installierten Rauchmelder besitzen. Überraschend vielfältig ist das Angebot unterschiedlichster Produkte im Bereich der Rauch- und Rauchwarnmeldung. Welche Batterie ein Rauchmelder benötigt, resultiert aus dem Gerätetyp: Auf dem Markt finden sich Rauchmelder, deren Batterie nach wenigen Jahren zu wechseln ist. Als Alternative gelten Rauchmelder mit Langzeitbatterien, welche auf den Gebrauch von mehreren Jahren ausgelegt sind. Als sehr zuverlässig gelten 9V Lithium-Batterien und 9V Alkaline-Batterien. Diese Batterien für Rauchmelder zeigen sich robust, langlebig und zuverlässig und können das Gerät bis zu 10 Jahre mit Energie versorgen.

Das passiert, wenn die Batterie im Rauchmelder leer ist

Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Batterie im Rauchmelder gänzlich unbemerkt entleert. Rauchmelder besitzen eine interne Batterieüberwachung. Die frühzeitliche Benachrichtigung über den notwendigen Wechsel der Batterie ist zudem gesetzlich geregelt. Gemäß der DIN Richtlinien 14676 müssen Rauchmelder im Privatgebrauch in deutschen Haushalten mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausfällt, signalisieren, dass ein Batterietausch notwendig ist. Diese Information zeigt der Rauchmelder hierbei durch das Blinken der Status-LED und mittels eines akustischen Signals. Dieser Aufforderung sollten Sie in diesem Falle auch unmittelbar nachkommen, sofern es sich um einen Rauchmelder mit austauschbaren Batterien handelt. Rauchmelder, die keinen wechselbaren Energiespeicher besitzen, gilt es zu ersetzen.

Die Batterie des Rauchmelders wechseln – so funktioniert es

Wie lange die Batterie den Rauchmelder mit Energie versorgt, ist abhängig vom Batterietyp, dem Gerät und der Häufigkeit der durchgeführten Probealarme. Die DIN Richtlinien 14676 sehen es gesetzlich vor, dass die Batterie im Rauchmelder mindestens ein Jahr halten muss. Um die Funktionalität im Fall eines Brandes zu garantierten, empfiehlt es sich, die Batterie im Rauchmelder im Abstand weniger Monate zu überprüfen. Auch bei leistungsfähigen Batterien, die den Rauchmelder bis zu 10 Jahre lang mit Energie beliefern, ist ein regelmäßiger Check notwendig.

Der Wechsel der Batterie im Rauchmelder kann je nach Produkt leicht variieren. Generell gilt es, zunächst die Anweisungen zu lesen, die der Hersteller zum Wechsel der Batterien vorsieht. Anschließend werden die zu tauschenden Batterien dem Gerät entnommen. Dabei finden sich auf dem Rauchmelder Markierungen, welche zeigen, wie die neuen Batterien korrekt in das dafür vorgesehene Fach zu legen sind. Wenn der Rauchmelder nach dem Batteriewechsel blinkt und einen kurzen Alarm zu vernehmen ist, wissen Sie, dass der Tausch erfolgreich war. Jetzt können Sie das Gerät wieder an der Decke anbringen. Überdies ist es in Deutschland nicht möglich, ein Gerät ohne Batterien zu montieren, da sich das Batteriefach nicht schließen lässt, wenn keine Batterien im Rauchmelder vorliegen.

Rauchmelder-Batterie – wer trägt die Kosten?

Wer die Kosten für die Wartung und den Batteriewechsel der Rauchmelder trägt, entscheidet die Landesbauverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Während beispielsweise in Brandenburg, Hamburg und im Saarland die Verantwortung beim Vermieter liegt, sind in Bayern, Bremen und Sachsen die Mieter für diese Aufgabe zuständig. Die Regelungen umfassen einerseits die Erst-Installation als auch die jährliche Prüfung des Rauchmelders auf dessen Funktionalität. Dies schließt den Wechsel der Batterie im Rauchmelder und die damit einhergehenden Kosten ein. Wesentlich ist ebenfalls der Mietvertrag: Hier kann der Vermieter bestimmen, ob die Wartung, Batterie- und Funktionsprüfung beim Mieter liegen soll. Außerdem ist es möglich, diese Nebenkosten auf die Mieter umzulegen.

In den Rauchmelder gehören Batterien – keine Akkus

Bitte verzichten Sie auf die Verwendung von aufladbaren Batterien im Rauchmelder. Der Rauchmelder übernimmt eine entscheidende Verantwortung über das Leben der Menschen, die in Ihrem Haushalt wohnen. Der rasante Spannungsabfall von Akkumulatoren macht sie für Rauchmelder zu unzuverlässig. Setzen Sie daher auf die Qualität von leistungsfähigen Batterien für Ihren Rauchmelder. Achten Sie beim Kauf der Batterie auf Hochwertigkeit und auf die regelmäßige Wartung und Prüfung der Geräte.

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