USB-C Pflicht in der EU: Alle Infos zum einheitlichen Ladestandard

Mit einem USB-Kabel sämtliche Geräte aller Hersteller laden? Das wird ab Ende 2024 Wirklichkeit. Dann tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die vor allem zukünftige Apple-Benutzer freuen dürfte. Doch das ist noch längst nicht alles. AkkuShop hat die Infos zur neuen USB-C-Pflicht.

Was heißt USB-C-Pflicht?

Ende Oktober 2023 hat die Bundesregierung die Änderung des sogenannten Funkanlagengesetzes beschlossen und damit eine EU-weit gültige Richtlinie zur Vereinheitlichung von Ladetechnik umgesetzt (EU 2022/2380).

Ab Ende 2024 müssen damit alle in der EU bzw. in Deutschland verkauften elektronischen Kleingeräte über einen USB-C-Anschluss für Ladekabelund Netzteile verfügen. Der Verkauf von Modellen mit Apples Lightning- oder dem microUSB-Standard ist ab dann untersagt.

Welche Geräte fallen unter die USB-C-Pflicht?

Generell fallen sämtliche mobilen Geräte unter diese Pflicht, die über einen Akku verfügen, der sich über ein passendes Netzteil aufladen lässt. Dazu zählen:

Smartwatches oder etwa elektrische Zahnbürsten sind in der offiziellen Richtlinie nicht aufgeführt, sie betont insbesondere Smartphones. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sämtliche Geräte darunterfallen – es sein denn, sie müssen aus zwingenden baulichen Gründen anders geladen werden. Dies ist zum Beispiel bei vielen Sportuhren der Fall.

Ab wann kommt die USB-C-Pflicht?

Die erste Stufe für fast alle Kleingeräte tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft. Bei Notebooks und Laptops gilt eine Übergangsphase, das Gesetz greift für sie erst ab 2026.

Das wurde übrigens auch Zeit: Die zuständige EU-Kommission hat bereits seit 2009 an dieser Vereinheitlichung gearbeitet, musste aber bisher auf die freiwillige Mitarbeit der Industrie setzen.

Was besagt die Richtlinie noch?

Mit einem einheitlichen Anschlusssystem-Standard allein ist es laut Gesetzgeber nicht getan. Die neue Vorschrift widmet sich dem gesamten Zusammenspiel aus Ladetechnik, Akku und technologischem Fortschritt:

  • Neben der USB-C-Schnittstelle wird auch das Schnellladen harmonisiert. So dürfen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht mehr ohne Grund begrenzen. Zudem müssen alle kompatiblen Ladegeräte dieselbe Geschwindigkeit bieten.
  • Ladetechnik und elektronische Geräte werden nicht mehr zusammen verkauft. Bisher können Hersteller selbst entscheiden, ob sie neue Geräte mit einem Ladekabel oder einem Ladesystem verkaufen – ab sofort gibt es neue Gadgets nur noch ohne Ladetechnik.
  • Hersteller müssen mehr Informationen über ihre Ladetechnik Angaben zur Ladeleistung oder zur Ladegeschwindigkeit werden verpflichtend.
  • Zukunftstechnologien wie induktives Laden sollen ebenfalls harmonisiert Analog zur USB-C-Harmonisierung will die EU bei jeder tragfähigen Innovation prüfen, ob sich ähnliche Standardisierungen umsetzen lassen.

Warum gibt es die USB-C-Pflicht?

In der Gesetzesänderung der Bundesregierung wird festgehalten, dass die Vereinheitlichung „eine Fragmentierung des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektronischen Geräten mit Funkschnittstellen (v.a. Smartphones) […] verhindern bzw. […] reduzieren soll. Im Kern geht es darum

  • Mehr Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit für Verbraucher zu schaffen.
  • Das „Lock-in Prinzip“ aufzubrechen, bei dem für bestimmte Produkte nur bestimmte Ladetechnik gekauft werden kann.
  • Sämtliche Geräte harmonisch weiterzuentwickeln (auch bei induktivem Laden)
  • Das Aufkommen von Elektroschrott zu verringern

Viele Analysten sehen in diesem Vorstoß vor allem einen empfindlichen Dämpfer für Marktführer wie Apple, die sich mit eigenen Anschlüssen und Ladetechnologien bisher zusätzliche Gewinne sichern konnten – ohne, dass Apple-Nutzer eine Wahl gehabt hätten.

Viel wichtiger ist jedoch das Nachhaltigkeits- und Einsparpotenzial. Die EU-Kommission hat in ihrer Ausarbeitung zur Richtlinie enorme Zahlen vorgelegt:

  • Verbraucher geben für kompatible Ladegeräte rund 2,4 Millionen Euro jährlich aus
  • Von statisch drei Ladegeräten im Haushalt werden durchschnittlich nur zwei genutzt
  • Ungenutzte Ladegeräte verursachen pro Jahr etwa 11.000 Tonnen Elektromüll
  • Mit der Harmonisierung können Verbraucher jährlich rund 250 Millionen Euro einsparen

Wird Apple USB-C verwenden?

Auch Platzhirsch Apple wird auf dem europäischen Markt nicht um USB-C herumkommen. Analysten bezweifeln jedoch, dass sich das Unternehmen den neuen Vorgaben ohne Gegenwind beugt.

So wird gemunkelt, dass es beim Schnellladen von iPhones und Co. immer noch am schnellsten mit den markeneigenen Kabeln gehen wird. Wer als Drittanbieter mithalten will, muss in ein besonderes Partnerprogramm einsteigen und entsprechendes technologisches Wissen erhalten – natürlich nur gegen eine hohe Gebühr.

Ob dies so kommen wird, ist fraglich – ganz unwahrscheinlich ist es aber nicht. Die EU-Richtlinie scheint in dieser Hinsicht trotz aller Vereinheitlichung noch Spielraum zu bieten. Trotzdem bezweifeln Experten, dass der Konzern damit wirklich durchkäme.

Schnellladen per USB-C: Was besagt die neue Regelung?

USB-Ladetechnik mit Schnellladefähigkeiten ist bisher kein Standard. Mit der Einführung des neuen Gesetzes ändert sich das. Sämtliche neuen Ladekabel müssen dann über den Standard USB Power Delivery (PD) verfügen. Diese Technik eignet sich für Geräte bzw. Akkus bis 100 Watt. Ganz wichtig: Alle Geräte, die Fast Charging unterstützen, sollen sich dann gleich schnell laden lassen.

Hat die USB-C-Pflicht auch Nachteile?

Einige Beobachter warnen, dass das neue Gesetz gegenteilige Effekte haben kann. Dabei steht Apple einmal mehr im Mittelpunkt: So könnte der Wechsel auf USB-C-Kabel dazu führen, dass mit einem Mal viel Lightning-Ladetechnik auf dem Müll landet. Aber: iPads oder Apple Notebooks werden sowieso bereits mit USB-C ausgeliefert – und nicht jeder wechselt sein Handy sofort.

Tatsächlich ist die Gesetzesänderung aber nicht so revolutionär, wie sie auf den ersten Blick scheint. Schließlich ist Typ USB-C längst Standard, etwa 90 Prozent aller Kleingeräte arbeiten damit. Parallel ist zwar auch noch micro USB in Gebrauch, der Anteil schwindet jedoch zunehmend.

USB-C-Pflicht oder nicht: Es geht noch nachhaltiger

Der Markt für Akkus und Ladetechnik verändert sich ständig, entwickelt sich weiter und folgt neuen Ideen. Das heißt aber nicht, dass ältere Technik sofort veraltet.

Schließlich ist es viel nachhaltiger, alte Geräte lange zu nutzen und zum Beispiel durch einen frischen Akku wieder auf volle Leistungsfähigkeit zu bringen.

Darum bietet AkkuShop sämtliche Ladestandards der jüngeren Vergangenheit, Akkus für die unterschiedlichsten Geräte und Modellgenerationen sowie eine breite Auswahl an innovativer Technologie. Fragen? Dann einfach Kontakt aufnehmen!

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